Immobilienkauf und -verkauf – Absicherung für Verkäufer und Käufer

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie gehört zu den wirtschaftlich bedeutendsten Entscheidungen für Käufer und Eigentümer. Immobilienkaufverträge sind komplex und können erhebliche finanzielle und rechtliche Risiken mit sich bringen. Eine frühzeitige Prüfung durch einen Rechtsanwalt für Immobilien- und Vertragsrecht in Pforzheim kann helfen, Risiken bereits vor der notariellen Beurkundung zu erkennen und klare vertragliche Regelungen zu schaffen.

Unsere Kanzlei Schliffka und Schwab prüft Immobilienkaufverträge und berät Käufer und Verkäufer aus Pforzheim, Karlsruhe und Stuttgart zu rechtlichen Fragen rund um Gewährleistung, Sachmängel, Übergabe, Haftung und Kaufpreisabsicherung. Wir begleiten Sie bereits vor dem Notartermin und prüfen insbesondere Regelungen zu Gewährleistungsausschlüssen, Besitz- und Eigentumsübergang, Lastenfreiheit sowie den vereinbarten Zahlungsmodalitäten.

Besondere Aufmerksamkeit erfordert der Kauf oder Verkauf vermieteter Immobilien. Nach dem Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ gemäß § 566 BGB tritt der Erwerber grundsätzlich in ein bestehendes Mietverhältnis ein. Daher sollten bestehende Mietverträge, Kautionen, offene Forderungen und weitere Vereinbarungen bereits vor dem Immobilienkauf sorgfältig geprüft und im Kaufvertrag berücksichtigt werden.

Als erfahrene Rechtsanwälte in Pforzheim unterstützen wir Käufer und Verkäufer dabei, ihre Interessen bei Immobilientransaktionen rechtlich abzusichern und das Risiko späterer Auseinandersetzungen möglichst gering zu halten.

Fragen aus der Praxis:

Kann ich mich nach dem Immobilienkauf auf versteckte Mängel berufen?
➞ Das hängt insbesondere von den Vereinbarungen im Kaufvertrag und den Umständen des Einzelfalls ab. Ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss greift beispielsweise nicht ohne Weiteres, wenn ein Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine entsprechende Garantie übernommen hat.

Was passiert mit bestehenden Mietverhältnissen nach dem Verkauf?
➞ Bei den von § 566 BGB erfassten Fällen tritt der Erwerber grundsätzlich in das bestehende Mietverhältnis ein. Der Verkauf allein beendet das Mietverhältnis daher nicht.

Sie planen einen Immobilienkauf oder Immobilienverkauf? Unsere Kanzlei Schliffka und Schwab in Pforzheim prüft Ihre Verträge und begleitet Sie bei allen wichtigen rechtlichen Fragen rund um die Immobilientransaktion – kompetent im Miet-, Immobilien- und Vertragsrecht.

20. Oktober 2026

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