Bestimmte nahe Angehörige können trotz Enterbung weiterhin Anspruch auf ihren gesetzlichen Pflichtteil haben. Ein vollständiger Pflichtteilsentzug ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich, beispielsweise bei bestimmten schwerwiegenden Verfehlungen gegenüber dem Erblasser oder diesem nahestehenden Personen. Eine frühzeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht in Pforzheim hilft dabei, die persönlichen Vorstellungen rechtssicher umzusetzen.
Unsere Kanzlei Schliffka und Schwab berät Erblasser bei der Gestaltung von Testamenten, Enterbungen und Pflichtteilsregelungen. Dabei prüfen wir, welche Gestaltungsmöglichkeiten im individuellen Fall bestehen und wie diese rechtssicher formuliert werden können. Ebenso vertreten wir enterbte Angehörige, die ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen möchten.
Gerade bei familiären Konflikten ist neben der rechtlichen Bewertung ein strukturiertes und sachliches Vorgehen wichtig. Wir unterstützen Mandanten aus Pforzheim, Karlsruhe, Stuttgart und der umliegenden Region dabei, ihre erbrechtlichen Interessen zu klären und unnötige Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden.
Fragen aus der Praxis:
➞ Eine Enterbung ist grundsätzlich möglich. Kindern steht jedoch in der Regel weiterhin ein Pflichtteilsanspruch zu. Ein Entzug des Pflichtteils kommt nur unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen in Betracht.
Wie lassen sich die Gründe für einen Pflichtteilsentzug nachweisen?
➞ Die Gründe für den Pflichtteilsentzug sollten möglichst konkret dokumentiert werden. Je nach Sachverhalt können beispielsweise Unterlagen, Zeugenaussagen oder behördliche Nachweise relevant sein.
Sie möchten eine Enterbung oder Pflichtteilsregelung rechtssicher gestalten oder Ihren eigenen Pflichtteilsanspruch prüfen lassen? Unsere Kanzlei Schliffka und Schwab in Pforzheim berät Sie individuell im Erbrecht und unterstützt Sie dabei, klare Regelungen zu schaffen und spätere Streitigkeiten möglichst zu vermeiden.
