Unsere Kanzlei Schliffka und Schwab verteidigt Mandanten aus Pforzheim, Karlsruhe und Stuttgart in allen Verfahrensstadien – vom polizeilichen Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung. Dabei prüfen wir unter anderem die Umstände der Blutentnahme, Untersuchungsergebnisse, Messverfahren sowie mögliche Verfahrensfehler und bewerten die Beweislage im konkreten Einzelfall.
Bei Alkohol am Steuer spielen insbesondere die festgestellte Blutalkoholkonzentration und mögliche alkoholbedingte Ausfallerscheinungen eine wichtige Rolle. Während ab 0,5 Promille grundsätzlich ein Verkehrsverstoß vorliegen kann, gilt für Kraftfahrer ab 1,1 Promille die absolute Fahruntüchtigkeit. Welche Konsequenzen tatsächlich drohen und welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen, hängt jedoch immer von den Umständen des Einzelfalls ab.
Auch bei Drogen im Straßenverkehr können neben einem Bußgeld- oder Strafverfahren führerscheinrechtliche Konsequenzen entstehen. Wir prüfen die Vorwürfe umfassend und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie mit Blick auf den bestmöglichen Schutz Ihrer Rechte und Ihrer Fahrerlaubnis.
Fragen aus der Praxis:
➞ Eine Blutentnahme kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch gegen den Willen des Betroffenen angeordnet und durchgeführt werden. Ob die Anordnung und Durchführung im konkreten Fall rechtmäßig waren, kann anwaltlich geprüft werden.
Wann kann eine MPU angeordnet werden?
➞ Eine MPU kann insbesondere bei hohen Alkoholwerten, wiederholten Verkehrsverstößen oder bestimmten Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen angeordnet werden. Entscheidend sind die Umstände des jeweiligen Falls.
Wird Ihnen eine Alkohol- oder Drogenfahrt vorgeworfen? Unsere Kanzlei Schliffka und Schwab in Pforzheim prüft Ihren Fall und vertritt Ihre Interessen konsequent im Verkehrs- und Strafrecht – in Pforzheim, Karlsruhe, Stuttgart und der umliegenden Region.
