Nicht jede Erbschaft ist automatisch ein finanzieller Gewinn. Enthält der Nachlass hohe Schulden oder unbekannte Verpflichtungen, kann es sinnvoll sein, die Erbschaft auszuschlagen, um nicht für die Verbindlichkeiten des Erblassers haften zu müssen. Die Ausschlagungsfrist beträgt grundsätzlich sechs Wochen ab dem maßgeblichen Fristbeginn. In bestimmten Fällen mit Auslandsbezug verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Da die Frist schnell verstreichen kann, ist eine frühzeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht in Pforzheim sinnvoll.
In unserer Kanzlei Schliffka und Schwab erleben wir immer wieder, dass Betroffene zunächst nicht wissen, welchen tatsächlichen Wert der Nachlass hat oder welche Schulden bestehen. Wir unterstützen Erben aus Pforzheim, Karlsruhe und der umliegenden Region dabei, die Vermögenslage kurzfristig zu prüfen und die bestehenden Handlungsmöglichkeiten abzuwägen.
Ist eine Ausschlagung nicht mehr möglich oder im konkreten Fall nicht sinnvoll, können weitere Möglichkeiten zur Beschränkung der Erbenhaftung geprüft werden. Dazu gehören beispielsweise die Nachlassverwaltung oder eine Nachlassinsolvenz. Auch bei minderjährigen Erben – etwa wenn Kinder aufgrund der gesetzlichen Erbfolge zu Erben werden – sind besondere rechtliche Voraussetzungen und Formvorschriften zu beachten.