Ein Betriebsübergang nach § 613a BGB kann dazu führen, dass ein bestehendes Arbeitsverhältnis automatisch auf einen neuen Arbeitgeber übergeht. Gerade bei Unternehmensübernahmen, Umstrukturierungen oder Firmenkäufen in Pforzheim, Karlsruhe oder Stuttgart entstehen für Arbeitnehmer häufig Fragen: Was passiert mit meinem Arbeitsvertrag? Bleiben Gehalt, Urlaub und andere Arbeitsbedingungen bestehen? Und welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich dem Übergang nicht zustimmen möchte?
Grundsätzlich gehen bei einem Betriebsübergang die bestehenden Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis auf den neuen Inhaber über. Arbeitnehmer müssen dem Übergang nicht ausdrücklich zustimmen. Sie haben jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats nach ordnungsgemäßer Unterrichtung zu widersprechen. Ob ein Widerspruch im individuellen Fall sinnvoll ist, sollte sorgfältig geprüft werden.
Unsere Kanzlei Schliffka und Schwab prüft die Informationen zum Betriebsübergang auf rechtliche Vollständigkeit und erläutert Ihnen die möglichen Folgen eines Widerspruchs. Als erfahrene Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Pforzheim begleiten wir Sie zudem bei der Kommunikation mit dem bisherigen und dem neuen Arbeitgeber und prüfen, welche Auswirkungen der Betriebsübergang auf Ihre bestehenden Vertragsbedingungen hat.
Gerade bei Umstrukturierungen, Unternehmensübernahmen oder Verschmelzungen ist es wichtig, die eigene arbeitsrechtliche Position frühzeitig zu kennen. Wir beraten Arbeitnehmer aus Pforzheim, Karlsruhe, Stuttgart, Ettlingen, Ludwigsburg, Calw und Remchingen und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte auch bei einem Wechsel des Betriebsinhabers zu wahren.