Nach einem Erbfall ist häufig unklar, welche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten tatsächlich zum Nachlass gehören. Gerade wenn Schenkungen, mehrere Bankkonten, Wertpapiere oder Immobilien vorhanden sind, entstehen schnell Unklarheiten zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten. Das Nachlassverzeichnis bildet die Grundlage für eine korrekte Nachlassabwicklung und eine gerechte Verteilung des Erbes. Eine frühzeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht in Pforzheim hilft, Streitigkeiten zu vermeiden.
Pflichtteilsberechtigte – in der Regel Kinder, Ehegatten oder unter bestimmten Voraussetzungen Eltern – haben gegenüber den Erben einen gesetzlichen Auskunftsanspruch über den Nachlass. Dieser umfasst unter anderem Bankguthaben, Wertpapiere, Immobilien, Fahrzeuge, Lebensversicherungen sowie persönliche Wertgegenstände. Ebenso müssen Schulden, Beerdigungskosten und Schenkungen der letzten zehn Jahre berücksichtigt werden. Unsere Erfahrung im Erbrecht Pforzheim zeigt, dass unvollständige oder fehlerhafte Nachlassverzeichnisse häufig zu langwierigen Auseinandersetzungen führen.
Unsere Kanzlei Schliffka und Schwab unterstützt Sie bei der Erstellung und Prüfung eines vollständigen Nachlassverzeichnisses – in enger Zusammenarbeit mit Notaren, Banken und bei Bedarf auch Sachverständigen in Pforzheim, Karlsruhe und Stuttgart. Auf Wunsch übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit den Beteiligten, prüfen Unterlagen und Nachweise und sorgen für größtmögliche Transparenz. So lassen sich gerichtliche Streitigkeiten häufig bereits im Vorfeld vermeiden.