Unsere Kanzlei Schliffka und Schwab in Pforzheim arbeitet eng mit erfahrenen Sachverständigen zusammen, um den Wiederbeschaffungswert, den Restwert und die sogenannte merkantile Wertminderung Ihres Fahrzeugs zu ermitteln. Gerade die Wertminderung wird von Versicherungen häufig nicht ausreichend berücksichtigt, obwohl sie den geringeren Wiederverkaufswert eines reparierten Fahrzeugs ausgleichen soll.
Wir sorgen dafür, dass sämtliche relevanten Schadenspositionen berücksichtigt werden – von Abschleppkosten über Mietwagenkosten bis hin zu Entsorgungs- und Standgebühren. Als erfahrene Rechtsanwälte für Verkehrsrecht und Schadensrecht in Pforzheim vertreten wir Ihre Interessen gegenüber der gegnerischen Versicherung und achten darauf, dass keine unzulässigen Kürzungen vorgenommen werden.
Fragen aus der Praxis:
➞ Nein. Sie können sich grundsätzlich auch den Wiederbeschaffungswert auszahlen lassen und das Fahrzeug verkaufen oder ersetzen.
Was bedeutet die „130-Prozent-Regel“?
➞ Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie Ihr Fahrzeug auch dann reparieren lassen, wenn die Kosten bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen – vorausgesetzt, Sie nutzen das Fahrzeug anschließend weiter.
Nach einem Totalschaden sollten Sie keine Ansprüche verschenken. Wir prüfen Ihren Fall umfassend und setzen Ihre Rechte auf Schadensersatz und Wertminderung konsequent durch. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Pforzheim.
