Ein notarielles Testament bietet hier Sicherheit und kann zugleich die Erteilung eines Erbscheins entbehrlich machen. Neben der reinen Erbeinsetzung sollten auch Vermächtnisse, Teilungsanordnungen, Auflagen und Vor- und Nacherbschaften berücksichtigt werden. Eine kluge Testamentsgestaltung achtet auf familiäre Besonderheiten, Pflegeverpflichtungen und bestehende Vermögensstrukturen.
Wir beraten umfassend, entwerfen individuelle Testamente und übernehmen bei Bedarf auch die Hinterlegung beim Nachlassgericht. Persönliche Beratungen finden regelmäßig in unserer Kanzlei in Pforzheim statt – bei Bedarf auch online oder in Kooperation mit Notaren im Raum Karlsruhe und Stuttgart.
Fragen aus der Praxis:
➞ Ja, solange keine bindenden Regelungen (z. B. im Erbvertrag oder gemeinschaftlichen Testament) bestehen, kann ein Testament jederzeit geändert oder widerrufen werden.
Was passiert, wenn ich gar kein Testament errichte?
➞ Dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Häufig führt das zu ungewollten Ergebnissen, etwa wenn unverheiratete Partner leer ausgehen
Lassen Sie Ihr Testament rechtzeitig von uns prüfen oder neu gestalten. Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Pforzheim – wir sichern Ihre Nachlassplanung ab.
