Pflichtteil – wer hat Anspruch und in welcher Höhe?

Pflichtteilsberechtigt sind Ehegatten, Kinder und unter Umständen Eltern. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Typische Streitfragen betreffen den Umfang des Nachlasses, verdeckte Schenkungen und den Wert von Immobilien.
 
In Pforzheim, Karlsruhe und Stuttgart unterstützen wir sowohl Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung als auch Erb:innen bei der Abwehr überhöhter Ansprüche. Wir fordern oder erstellen notarielle Nachlassverzeichnisse, lassen Gutachten erstellen und verhandeln über Ausgleichszahlungen. Dabei achten wir auf Fristen, Vollständigkeit und auf die Wahrung familiärer Beziehungen – denn Pflichtteilsstreitigkeiten sind meist emotional stark belastet.

Fragen aus der Praxis:

Wie kann ich meinen Pflichtteil geltend machen?
➞ Zunächst durch ein schriftliches Auskunftsverlangen an die Erben, danach notfalls durch Klage beim zuständigen Amtsgericht.
 
Kann ich den Pflichtteil ausschließen?
➞ Nur in engen Ausnahmefällen, etwa bei schweren Verfehlungen. Eine Enterbung allein beseitigt den Anspruch nicht.

Lassen Sie Ihre Pflichtteilsansprüche von uns prüfen und sichern Sie Beweise rechtzeitig. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen – mit Augenmaß und Rücksicht auf familiäre Belange.

12. Januar 2026

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