Zahlungsverzug gehört zu den häufigsten Konflikten zwischen Vermieter und Mieter. Sobald ein Mieter mit seinen Mietzahlungen in Rückstand gerät, steht der Vermieter vor der Frage, wie er rechtssicher reagieren kann, ohne sich selbst Risiken aufzuerlegen. Gerade in der Praxis in Pforzheim, Karlsruhe und Stuttgart zeigt sich, dass überstürztes Handeln häufig zu Formfehlern führt, die eine Kündigung unwirksam machen können.
Bereits ein Rückstand von zwei aufeinanderfolgenden Monatsmieten berechtigt zur fristlosen Kündigung. Allerdings sollte stets geprüft werden, ob eine ordentliche Kündigung hilfsweise ausgesprochen werden sollte, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Ebenso wichtig ist die korrekte Mahn- und Fristsetzung, die nachweisbar erfolgen muss. Wir gestalten und versenden solche Schreiben regelmäßig im Auftrag unserer Mandanten – sachlich, rechtssicher und gerichtsfest.
Darüber hinaus prüfen wir, ob Aufrechnungen oder Zurückbehaltungsrechte des Mieters bestehen, etwa bei behaupteten Mängeln. Häufig lassen sich diese bereits im Vorfeld entkräften, um eine Räumungsklage zu vermeiden oder erfolgreich durchzusetzen.
In wirtschaftlich sensiblen Fällen begleiten wir Vermieter auch bei Vergleichsverhandlungen, Ratenzahlungsvereinbarungen oder der Absicherung durch Bürgschaften und Kautionen.
Fragen aus der Praxis:
Kann ich schon nach einer offenen Miete kündigen?
➞ Nein. Für eine fristlose Kündigung müssen mindestens zwei volle Monatsmieten im Rückstand sein.
Was, wenn der Mieter nachträglich zahlt?
➞ Dann kann die fristlose Kündigung geheilt werden, die ordentliche bleibt jedoch wirksam.
Sie haben einen Mieter, der nicht zahlt? Lassen Sie uns Ihre Möglichkeiten prüfen – wir sichern Ihre Ansprüche und gestalten die Kündigung rechtssicher in Pforzheim und Umgebung.
