In der Praxis erleben wir regelmäßig Streitigkeiten über die Urlaubsgewährung in Betrieben aus Pforzheim, Mühlacker, Remchingen, Bretten, Karlsruhe oder Stuttgart. Häufig geht es um kurzfristige Ablehnungen, Probleme beim Resturlaub oder die Frage, ob Urlaubstage verfallen sind.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Arbeitnehmern in den letzten Jahren deutlich gestärkt: Urlaub verfällt nicht automatisch, wenn der Arbeitgeber seiner Hinweis- und Mitwirkungspflicht nicht nachkommt. Das bedeutet: Arbeitgeber müssen aktiv darauf hinweisen, dass Urlaub genommen werden muss – andernfalls bleibt der Anspruch bestehen.
Wir prüfen Ihre individuellen Ansprüche, setzen Ihre Rechte auf Urlaubsgenehmigung oder Urlaubsabgeltung durch und vertreten Sie kompetent vor dem zuständigen Arbeitsgericht – etwa in Pforzheim, Karlsruhe oder Stuttgart. Als erfahrene Rechtsanwälte im Arbeitsrecht Pforzheim unterstützen wir Sie dabei, Ihre Rechte konsequent durchzusetzen.
Fragen aus der Praxis:
➞ Nur in absoluten Ausnahmefällen, wenn unvorhersehbare und erhebliche betriebliche Notfälle vorliegen.
Verfällt mein Urlaub automatisch am Jahresende?
➞ Nein. Ein Verfall tritt nur ein, wenn der Arbeitgeber Sie zuvor nachweisbar informiert hat und Sie dennoch keinen Urlaub beantragt haben.
Ihr Urlaubsanspruch ist bares Geld wert – lassen Sie ihn nicht verfallen.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin in unserer Kanzlei Schliffka und Schwab in Pforzheim und lassen Sie Ihre Ansprüche im Arbeitsrecht prüfen.
