Eine Kündigung ist stets ein einschneidendes Ereignis – sowohl persönlich als auch beruflich. In unserer Kanzlei vertreten wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Pforzheim, Karlsruhe, Stuttgart und den umliegenden Gemeinden – etwa Niefern-Öschelbronn, Mühlacker, Bretten, Ettlingen, Leonberg oder Böblingen – regelmäßig in Kündigungsschutzverfahren.
Nicht jede Kündigung hält einer rechtlichen Überprüfung stand. Häufig bestehen formale oder inhaltliche Mängel, etwa bei der Schriftform, den Fristen, der Anhörung des Betriebsrats oder der sozialen Auswahl. Wir prüfen zeitnah die Wirksamkeit der Kündigung, entwickeln eine auf Ihren Fall zugeschnittene Strategie und vertreten Sie – falls erforderlich – vor dem zuständigen Arbeitsgericht in Pforzheim, Karlsruhe oder Stuttgart.
Dabei verfolgen wir das Ziel, Ihre berufliche und wirtschaftliche Zukunft zu sichern – sei es durch die Weiterbeschäftigung, den Erhalt des Arbeitsplatzes oder die Verhandlung einer angemessenen Abfindung.
Wichtig ist, dass Sie unverzüglich handeln: Die Klagefrist beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
Nicht jede Kündigung hält einer rechtlichen Überprüfung stand. Häufig bestehen formale oder inhaltliche Mängel, etwa bei der Schriftform, den Fristen, der Anhörung des Betriebsrats oder der sozialen Auswahl. Wir prüfen zeitnah die Wirksamkeit der Kündigung, entwickeln eine auf Ihren Fall zugeschnittene Strategie und vertreten Sie – falls erforderlich – vor dem zuständigen Arbeitsgericht in Pforzheim, Karlsruhe oder Stuttgart.
Dabei verfolgen wir das Ziel, Ihre berufliche und wirtschaftliche Zukunft zu sichern – sei es durch die Weiterbeschäftigung, den Erhalt des Arbeitsplatzes oder die Verhandlung einer angemessenen Abfindung.
Wichtig ist, dass Sie unverzüglich handeln: Die Klagefrist beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
Fragen aus der Praxis:
Ich habe meine Kündigung per E-Mail bekommen – ist das überhaupt wirksam?
➞ Nein. Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder SMS ist formunwirksam. Sie muss schriftlich mit Originalunterschrift übergeben oder per Post zugestellt werden.
Kann ich mich auch gegen eine Probezeitkündigung wehren?
➞ Ja, in Ausnahmefällen. Zwar gilt in der Probezeit kein allgemeiner Kündigungsschutz, aber eine willkürliche, diskriminierende oder sittenwidrige Kündigung kann angegriffen werden.
➞ Nein. Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder SMS ist formunwirksam. Sie muss schriftlich mit Originalunterschrift übergeben oder per Post zugestellt werden.
Kann ich mich auch gegen eine Probezeitkündigung wehren?
➞ Ja, in Ausnahmefällen. Zwar gilt in der Probezeit kein allgemeiner Kündigungsschutz, aber eine willkürliche, diskriminierende oder sittenwidrige Kündigung kann angegriffen werden.
Handeln Sie sofort: Vereinbaren Sie umgehend einen Termin in unserer Kanzlei in Pforzheim. Wir prüfen Ihre Kündigung, sichern Fristen und schützen Ihre Rechte – erfahren und durchsetzungsstark.
