Ja. Eine Abmahnung ist keineswegs eine bloße Formalität. Sie kann die Grundlage für eine spätere Kündigung bilden und sollte daher stets rechtlich überprüft werden.
Unsere Kanzlei berät regelmäßig Arbeitnehmer aus der Region Pforzheim, Karlsruhe und Stuttgart – von Remchingen über Calw bis Ludwigsburg – zu unberechtigten Abmahnungen. Viele Schreiben sind ungenau, rechtlich fehlerhaft oder beruhen auf unzutreffenden Tatsachen.
Wir prüfen Ihre Abmahnung eingehend, formulieren bei Bedarf eine schriftliche Gegendarstellung, fordern die Entfernung aus der Personalakte oder erheben Klage auf Entfernung. In vielen Fällen zeigt sich, dass eine Abmahnung Teil einer systematischen Trennungsvorbereitung des Arbeitgebers ist. Hier entwickeln wir frühzeitig eine Verteidigungsstrategie und schützen Ihre Rechte umfassend – außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht.
Fragen aus der Praxis:
Muss ich eine Abmahnung unterschreiben
➞ Nein. Sie müssen lediglich den Erhalt bestätigen, nicht aber den Inhalt anerkennen.
Wie lange bleibt eine Abmahnung in der Personalakte?
➞ In der Regel zwei bis drei Jahre. Wird sie in dieser Zeit nicht durch ein weiteres Fehlverhalten bestätigt, kann ihre Entfernung verlangt werden.
Lassen Sie Ihre Abmahnung jetzt prüfen – schnell, diskret und kompetent in unserer Kanzlei in Pforzheim. So schützen Sie sich rechtzeitig vor weiteren Schritten Ihres Arbeitgebers.
