Wir analysieren Unfallhergänge, Zeugenaussagen, Polizeiberichte und Gutachten, um Ihre Haftungsquote realistisch zu bewerten. Mit fundierter rechtlicher Argumentation gelingt es häufig, die eigene Haftung zu reduzieren oder sogar eine vollständige Entlastung zu erreichen. Gerade im Schadensrecht kommt es auf eine sorgfältige Beweissicherung und die richtige rechtliche Bewertung an.
Besonders bei Unfällen auf Parkplätzen, in Kreisverkehren oder an unübersichtlichen Kreuzungen ist anwaltliche Unterstützung entscheidend. Versicherungen versuchen in solchen Fällen häufig, die Haftung pauschal „50 zu 50“ aufzuteilen – oft ohne ausreichende rechtliche Grundlage. Unsere Kanzlei Schliffka und Schwab vertritt Mandanten aus Pforzheim, Karlsruhe und Stuttgart konsequent gegenüber Versicherungen und setzt berechtigte Ansprüche im Verkehrs- und Schadensrecht durch.
Fragen aus der Praxis:
➞ Jede Partei erhält grundsätzlich nur die Hälfte ihres Schadens ersetzt. Wir prüfen, ob diese Verteilung tatsächlich gerechtfertigt ist.
Kann ich auch bei Teilschuld Schmerzensgeld verlangen?
➞ Ja. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht grundsätzlich auch bei Mitverschulden – allerdings anteilig entsprechend der Haftungsquote.
Lassen Sie Ihre Haftungsquote rechtlich prüfen, bevor Sie Kürzungen akzeptieren.
Unsere Kanzlei in Pforzheim unterstützt Sie mit Erfahrung im Verkehrsrecht und setzt Ihre Ansprüche konsequent durch.
