Haftungsquote bei Verkehrsunfällen – Wann Mitschuld droht

Nicht jeder Verkehrsunfall ist eindeutig. Häufig trifft mehrere Beteiligte eine sogenannte Teilschuld, die entscheidend für die Höhe der Entschädigung ist. Bereits ein geringer Mitverschuldensanteil kann erhebliche finanzielle Folgen haben – etwa bei Schmerzensgeld, Reparaturkosten oder Nutzungsausfall. Eine frühzeitige Prüfung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Pforzheim kann helfen, unberechtigte Kürzungen zu vermeiden.

Wir analysieren Unfallhergänge, Zeugenaussagen, Polizeiberichte und Gutachten, um Ihre Haftungsquote realistisch zu bewerten. Mit fundierter rechtlicher Argumentation gelingt es häufig, die eigene Haftung zu reduzieren oder sogar eine vollständige Entlastung zu erreichen. Gerade im Schadensrecht kommt es auf eine sorgfältige Beweissicherung und die richtige rechtliche Bewertung an.

Besonders bei Unfällen auf Parkplätzen, in Kreisverkehren oder an unübersichtlichen Kreuzungen ist anwaltliche Unterstützung entscheidend. Versicherungen versuchen in solchen Fällen häufig, die Haftung pauschal „50 zu 50“ aufzuteilen – oft ohne ausreichende rechtliche Grundlage. Unsere Kanzlei Schliffka und Schwab vertritt Mandanten aus Pforzheim, Karlsruhe und Stuttgart konsequent gegenüber Versicherungen und setzt berechtigte Ansprüche im Verkehrs- und Schadensrecht durch.

Fragen aus der Praxis:

Was bedeutet eine 50/50-Haftung konkret?
➞ Jede Partei erhält grundsätzlich nur die Hälfte ihres Schadens ersetzt. Wir prüfen, ob diese Verteilung tatsächlich gerechtfertigt ist.

Kann ich auch bei Teilschuld Schmerzensgeld verlangen?
➞ Ja. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht grundsätzlich auch bei Mitverschulden – allerdings anteilig entsprechend der Haftungsquote.

Lassen Sie Ihre Haftungsquote rechtlich prüfen, bevor Sie Kürzungen akzeptieren.
Unsere Kanzlei in Pforzheim unterstützt Sie mit Erfahrung im Verkehrsrecht und setzt Ihre Ansprüche konsequent durch.

26. Mai 2026

Allgemein | Verkehrsrecht

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