Erbfolge ohne Testament – wer erbt nach dem Gesetz?

Fehlt eine letztwillige Verfügung wie ein Testament oder Erbvertrag, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Diese ist im Erbrecht klar geregelt und richtet sich nach bestimmten Ordnungen: Zunächst erben Kinder und Ehegatte, danach Eltern und Geschwister. Auch der Güterstand – etwa Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung – beeinflusst die konkrete Erbquote erheblich. Eine frühzeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht in Pforzheim kann helfen, ungewollte Folgen zu vermeiden.

In der Praxis führt die gesetzliche Erbfolge insbesondere bei unverheirateten Paaren oder Patchwork-Familien häufig zu unerwünschten Ergebnissen. Lebenspartner gehen ohne entsprechende Regelung im Testament oder Erbvertrag leer aus, da sie gesetzlich nicht erbberechtigt sind. Unsere Kanzlei Schliffka und Schwab erläutert Ihnen, wie die gesetzliche Erbfolge in Ihrem konkreten Fall wirkt, und zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie durch individuelle Regelungen Ihre Nachlassplanung rechtssicher gestalten können.

Fragen aus der Praxis:

Wer erbt, wenn ich keine Kinder habe?
➞ In diesem Fall erben der Ehegatte sowie die Eltern oder Geschwister anteilig – abhängig vom Güterstand und der familiären Situation.

Kann ich meinen Lebenspartner absichern, ohne zu heiraten?
➞ Ja, durch ein Testament oder einen Erbvertrag, da ohne entsprechende Verfügung keine gesetzliche Erbberechtigung besteht.

Klären Sie Ihre Erbfolge rechtzeitig.
Wir beraten Sie individuell in unserer Kanzlei in Pforzheim und schaffen rechtliche Sicherheit für Sie, Ihre Familie und Ihre Angehörigen.

22. April 2026

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