Wir unterstützen Vermieter bereits bei der strategischen Vorbereitung einer Eigenbedarfskündigung:
Welcher Personenkreis ist berechtigt? Wie konkret muss der Nutzungswille dargelegt werden? Welche Alternativen sind vorab zu prüfen? Eine sorgfältig begründete Kündigung ist der entscheidende Schlüssel, um spätere Streitigkeiten oder langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Im Streitfall vertreten wir Vermieter konsequent vor Gericht und achten auf die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und Fristen – von der ordnungsgemäßen Begründung nach § 573 BGB bis hin zur korrekten Widerspruchsbelehrung des Mieters. Ebenso prüfen wir, ob die wirtschaftliche Nutzung des Objekts durch eine Eigenbedarfskündigung sinnvoller ist als eine Neuvermietung oder ein Verkauf. Als Kanzlei in Pforzheim mit Schwerpunkt im Mietrecht und Zivilrecht behalten wir dabei stets auch die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten im Blick.
In vielen Fällen begleiten wir zudem einvernehmliche Lösungen: Wir verhandeln Aufhebungsverträge, gestalten Umzugspauschalen oder Abfindungen, um zügig freie Objekte zu schaffen und kostenintensive Prozesse zu vermeiden. Solche Lösungen sind oft der schnellste und wirtschaftlich sinnvollste Weg für beide Seiten.
Fragen aus der Praxis:
➞ Für enge Familienangehörige wie Kinder, Eltern, Enkel, Geschwister und Ehepartner – in Ausnahmefällen auch für Hausangestellte.
Muss ich Alternativwohnungen anbieten?
➞ Nur, wenn Sie im selben Haus oder derselben Wohnanlage über vergleichbaren freien Wohnraum verfügen.
Planen Sie eine Eigenbedarfskündigung? Wir gestalten Ihr Vorgehen von Anfang an rechtssicher.
Lassen Sie sich von unserer Kanzlei Schliffka und Schwab – Rechtsanwälte in Pforzheim individuell beraten.
