In der Praxis zeigt sich, dass viele Arbeitsverträge oder Tarifverträge sogenannte Ausschlussfristen enthalten. Diese können dazu führen, dass Lohnansprüche bereits nach wenigen Monaten verfallen. Deshalb ist es entscheidend, frühzeitig zu handeln und offene Forderungen rechtlich prüfen zu lassen.
Unsere Kanzlei Schliffka und Schwab setzt Ihre Vergütungsansprüche konsequent durch – von der außergerichtlichen Zahlungsaufforderung bis zur Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht in Pforzheim, Karlsruhe oder Stuttgart. Als erfahrene Rechtsanwälte im Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer engagiert und zielgerichtet.
Darüber hinaus prüfen wir, ob neben dem ausstehenden Arbeitslohn weitere Ansprüche bestehen, beispielsweise auf Verzugszinsen, Schadensersatz oder ein Zurückbehaltungsrecht. Auch bei Arbeitgebern aus Mühlacker, Bretten, Leonberg oder Böblingen unterstützen wir unsere Mandanten dabei, ihre finanzielle Sicherheit schnellstmöglich wiederherzustellen.
Fragen aus der Praxis:
➞ Unter bestimmten Voraussetzungen ja – allerdings sollte dies erst nach vorheriger Ankündigung und rechtlicher Beratung erfolgen.
Was ist, wenn der Arbeitgeber insolvent ist?
➞ In diesem Fall besteht grundsätzlich Anspruch auf Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit für bis zu drei Monate rückwirkend.
Lassen Sie ausstehende Lohnansprüche nicht verfallen.
Unsere Kanzlei Schliffka und Schwab in Pforzheim unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche im Arbeitsrecht schnell, rechtssicher und konsequent durchzusetzen.
