Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur dann wirksam, wenn eine negative Gesundheitsprognose besteht, erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen nachgewiesen werden und keine milderen Maßnahmen – etwa eine Versetzung oder eine betriebliche Wiedereingliederung (BEM) – in Betracht kommen. Die rechtlichen Hürden sind hoch und werden von den Arbeitsgerichten sorgfältig geprüft.
Unsere Kanzlei Schliffka und Schwab analysiert Ihre individuelle Situation, prüft ärztliche Unterlagen und die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage. Als erfahrene Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Pforzheim vertreten wir Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht in Pforzheim, Karlsruhe oder Stuttgart. Unsere Erfahrung zeigt: Viele krankheitsbedingte Kündigungen sind rechtlich angreifbar und können erfolgreich abgewehrt oder zumindest in eine faire Abfindung überführt werden.
Fragen aus der Praxis:
➞ Ja. Eine Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich möglich, sie ist jedoch häufig rechtlich angreifbar und sollte umgehend geprüft werden.
Was passiert mit meinem Krankengeld, wenn ich gegen die Kündigung klage?
➞ Ihr Anspruch auf Krankengeld bleibt grundsätzlich bestehen. Je nach Ausgang des Verfahrens kann zusätzlich ein Anspruch auf Nachzahlung des Arbeitsentgelts entstehen.
Wurden Sie während Ihrer Krankschreibung gekündigt? Handeln Sie schnell – für eine Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von drei Wochen. Unsere Kanzlei Schliffka und Schwab in Pforzheim unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte im Arbeitsrecht konsequent durchzusetzen.
