Es findet ein Betriebsübergang statt – was muss ich beachten?

Ein Betriebsübergang nach § 613a BGB kann dazu führen, dass ein bestehendes Arbeitsverhältnis automatisch auf einen neuen Arbeitgeber übergeht. Gerade bei Unternehmensübernahmen, Umstrukturierungen oder Firmenkäufen in Pforzheim, Karlsruhe oder Stuttgart entstehen für Arbeitnehmer häufig Fragen: Was passiert mit meinem Arbeitsvertrag? Bleiben Gehalt, Urlaub und andere Arbeitsbedingungen bestehen? Und welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich dem Übergang nicht zustimmen möchte? Grundsätzlich gehen bei einem Betriebsübergang die bestehenden Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis auf den neuen Inhaber über. Arbeitnehmer müssen dem Übergang nicht ausdrücklich zustimmen. Sie haben jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats nach ordnungsgemäßer Unterrichtung zu widersprechen. Ob ein Widerspruch im individuellen Fall sinnvoll ist, sollte sorgfältig geprüft werden. Unsere Kanzlei Schliffka und Schwab prüft die Informationen zum Betriebsübergang auf rechtliche Vollständigkeit und erläutert Ihnen die möglichen Folgen eines Widerspruchs. Als erfahrene Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Pforzheim begleiten wir Sie zudem bei der Kommunikation mit dem bisherigen und dem neuen Arbeitgeber und prüfen, welche Auswirkungen der Betriebsübergang auf Ihre bestehenden Vertragsbedingungen hat. Gerade bei Umstrukturierungen, Unternehmensübernahmen oder Verschmelzungen ist es wichtig, die eigene arbeitsrechtliche Position frühzeitig zu kennen. Wir beraten Arbeitnehmer aus Pforzheim, Karlsruhe, Stuttgart, Ettlingen, Ludwigsburg, Calw und Remchingen und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte auch bei einem Wechsel des Betriebsinhabers zu wahren.

Fragen aus der Praxis:

Verliere ich durch den Betriebsübergang meine bisherigen Ansprüche? ➞ Grundsätzlich gehen die bestehenden Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis auf den neuen Arbeitgeber über. Welche Besonderheiten beispielsweise bei Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen gelten, sollte im Einzelfall geprüft werden. Muss ich meinen Widerspruch begründen? ➞ Nein, eine Begründung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Da ein Widerspruch jedoch erhebliche Auswirkungen auf das weitere Arbeitsverhältnis haben kann, ist eine vorherige Beratung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht sinnvoll.

Steht bei Ihrem Arbeitgeber ein Betriebsübergang bevor? Unsere Kanzlei Schliffka und Schwab in Pforzheim prüft Ihre Situation und berät Sie zu Ihren Rechten und Handlungsmöglichkeiten – damit Sie bei einer Unternehmensübernahme oder Umstrukturierung eine fundierte Entscheidung treffen können.

06. Oktober 2026

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