Unsere Kanzlei Schliffka und Schwab berät und vertritt Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen aus Pforzheim, Karlsruhe und Stuttgart in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts. Dazu gehören die rechtssichere Vorbereitung von Eigentümerversammlungen, die Gestaltung und Prüfung von Beschlüssen sowie die Überprüfung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen.
Auch bei fehlerhaften oder strittigen Beschlüssen unterstützen wir Sie. Wir prüfen, ob ein Beschluss formelle oder inhaltliche Mängel aufweist und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Falls erforderlich, vertreten wir Eigentümer und Gemeinschaften auch in gerichtlichen Verfahren vor den zuständigen Gerichten.
Darüber hinaus beraten wir Hausverwaltungen bei der Durchsetzung von Hausgeldforderungen, der Gestaltung von Verwalterverträgen und weiteren rechtlichen Fragen der laufenden Verwaltung. Unser Ziel ist es, Konflikte möglichst frühzeitig zu lösen, rechtssichere Entscheidungen zu ermöglichen und damit zu einer langfristig funktionierenden Eigentümergemeinschaft beizutragen.
Fragen aus der Praxis:
➞ Ja. Eine Beschlussanfechtung ist grundsätzlich möglich. Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben werden. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.
Darf der Verwalter eigenmächtig Aufträge vergeben?
➞ Welche Maßnahmen ein Verwalter eigenständig treffen darf, hängt von den gesetzlichen Befugnissen, bestehenden Beschlüssen und den Umständen des Einzelfalls ab. Bei größeren Maßnahmen ist daher eine genaue rechtliche Prüfung sinnvoll.
Sie benötigen Unterstützung im WEG-Recht? Unsere Kanzlei Schliffka und Schwab in Pforzheim berät und vertritt Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen in Pforzheim, Karlsruhe und Stuttgart – kompetent, lösungsorientiert und mit langjähriger Erfahrung.
