In unserer Kanzlei Schliffka und Schwab beraten wir Arbeitnehmer aus Pforzheim, Karlsruhe und Stuttgart, die sich am Arbeitsplatz diskriminiert oder ungerecht behandelt fühlen. Wichtig ist, frühzeitig zu handeln: Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz nach dem AGG müssen grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Pforzheim kann prüfen, welche Ansprüche im konkreten Fall bestehen und welche Fristen zu beachten sind.
Wir prüfen den Sachverhalt und vorhandene Beweise, unterstützen bei einer formgerechten Beschwerde und vertreten Sie, falls erforderlich, im Klageverfahren vor dem zuständigen Arbeitsgericht. Gerade bei sensiblen Fällen legen wir besonderen Wert auf Diskretion und eine sachliche Aufarbeitung. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte zu wahren und Ihre berufliche Position bestmöglich zu schützen – auch für Mandanten aus Calw, Ettlingen, Ludwigsburg und der umliegenden Region.
Fragen aus der Praxis:
➞ Eine unterschiedliche Bezahlung kann eine Diskriminierung darstellen, wenn die Benachteiligung mit einem nach dem AGG geschützten Merkmal zusammenhängt. Ob dies der Fall ist, muss anhand der konkreten Umstände geprüft werden.
Kann ich mich auch anonym beschweren?
➞ Eine anonyme Meldung kann je nach betrieblicher Struktur möglich sein. Für die Durchsetzung konkreter Ansprüche ist jedoch entscheidend, den Einzelfall und das weitere Vorgehen sorgfältig zu prüfen.
Fühlen Sie sich am Arbeitsplatz diskriminiert oder benachteiligt? Unsere Kanzlei Schliffka und Schwab in Pforzheim prüft Ihren Fall vertraulich und unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte im Arbeitsrecht konsequent durchzusetzen.
