Wir prüfen für Mandanten aus Pforzheim, Karlsruhe und Stuttgart, ob ein Härtefall oder ein sogenannter atypischer Fall vorliegt. In bestimmten Konstellationen kann das Gericht auf ein Fahrverbot verzichten und stattdessen die Geldbuße erhöhen (§ 4 Abs. 4 BKatV). Auch bei drohendem Punkteabbau im Fahreignungsregister beraten wir strategisch, welche Eintragungen sich vermeiden oder perspektivisch löschen lassen. Die Kenntnis der regionalen Behördenpraxis ist dabei ein wichtiger Vorteil.
Bei drohendem Entzug der Fahrerlaubnis (ab 8 Punkten in Flensburg) oder bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Alkohol, Drogen oder wiederholten Verkehrsverstößen prüfen wir die Erfolgsaussichten von Widerspruch, Aufschub oder einer Reduzierung des Fahrverbots. In Einzelfällen kann eine Kombination aus beruflicher Notwendigkeit, langer Verfahrensdauer und geringer Gefährdung dazu führen, dass von einem Fahrverbot abgesehen wird.
Darüber hinaus beraten wir Sie, wie Sie Punkte gezielt abbauen können – etwa durch die Teilnahme an anerkannten Fahreignungsseminaren. Als Kanzlei mit Erfahrung im Bußgeldverfahren und im Verkehrsrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihre Mobilität möglichst zu erhalten.
Fragen aus der Praxis:
➞ Ja, beim ersten Fahrverbot innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft (§ 25 Abs. 2a StVG).
Wann werden Punkte gelöscht?
➞ Nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren – abhängig von der Schwere des Verstoßes.
Wir schützen Ihre Fahrerlaubnis – mit Erfahrung, Strategie und Kenntnis der regionalen Behördenpraxis in Pforzheim, Karlsruhe und Stuttgart.
Lassen Sie Ihren Fall jetzt von unserer Kanzlei prüfen.
