Pressebericht in der BNN: Gericht entscheidet erstmals gegen Klingel

In einem vielbeachteten Verfahren vor dem Arbeitsgericht Pforzheim konnte unsere Kanzlei Schliffka und Schwab erstmals eine gerichtliche Entscheidung gegen die K-Mail Order GmbH & Co. KG (Klingel) erwirken. Damit wurde eine Kündigung im Zuge der Betriebsauflösung für unwirksam erklärt – ein wichtiger Erfolg für Arbeitnehmerrechte in einem der größten Insolvenzverfahren der Region.

 

Erstmals richterliches Urteil gegen Klingel

Während die meisten der rund 99 Klagen ehemaliger Klingel-Beschäftigter in Vergleichen endeten, entschied das Gericht in diesem Fall zugunsten unserer Mandantin, einer langjährigen Mitarbeiterin aus dem Bereich Lager und Versand.
Rechtsanwalt Lucian Schliffka setzte sich dabei gegen die Argumentation der Gegenseite durch. Die Vorsitzende Richterin Petra Selig stellte fest, dass die Kündigung nicht rechtmäßig erfolgt war.

„Meine Mandantin wollte eine Entscheidung – und sie hat sie bekommen“, so Rechtsanwalt Schliffka nach der Verhandlung. „Das Gericht hat klar erkannt, dass die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in diesem Verfahren nicht ordnungsgemäß wahrgenommen wurden.“

 

Kritik an der Vorgehensweise des Arbeitgebers

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, wie die Entlassungswellen bei Klingel rechtlich abgestimmt wurden. Laut Unternehmensangaben sollte die Schließung in mehreren Phasen erfolgen – insgesamt waren 1.336 Mitarbeiter betroffen. Der Betriebsrat hatte dem Sozialplan und den Personallisten in kürzester Zeit zugestimmt.

Rechtsanwalt Schliffka bezweifelte, dass in dieser kurzen Zeit – zwischen dem 23. und 24. August – tatsächlich eine Einzelfallprüfung sämtlicher Betroffenen erfolgen konnte. Diese wäre nach Auffassung des Gerichts erforderlich gewesen, um eine rechtmäßige Auswahlentscheidung sicherzustellen.

Richterin Selig schloss sich dieser Einschätzung an und bemängelte insbesondere, dass innerhalb einzelner Mitarbeitergruppen nochmals Unterschiede gemacht wurden – ohne erkennbar nachvollziehbare Kriterien oder eine hinreichende Beteiligung des Betriebsrats.

 

Deutliche Worte zum Verhalten des Betriebsrats

Neben der juristischen Bewertung äußerte Rechtsanwalt Schliffka auch deutliche Kritik an der Rolle des Betriebsrats:

„Der Betriebsrat hätte die Vorgänge im Detail prüfen und hinterfragen müssen. Ein entschiedenes Eintreten für die Interessen der Belegschaft war hier kaum erkennbar.“

 

Weitere Verfahren noch anhängig

Unsere Kanzlei Schliffka und Schwab vertritt insgesamt 17 Klägerinnen und Kläger aus dem Klingel-Verfahren. Zahlreiche weitere Entscheidungen des Arbeitsgerichts stehen noch aus. In Fällen, in denen die Klagen abgewiesen werden, hat Rechtsanwalt Schliffka bereits angekündigt, Berufung einzulegen.

„Viele unserer Mandantinnen und Mandanten kämpfen nicht nur um finanzielle Ansprüche“, betont Schliffka. „Sie kämpfen um Gerechtigkeit und Anerkennung nach langjähriger, loyaler Arbeit.“

 

Fazit

Das Urteil zeigt: Auch in komplexen Insolvenz- und Massenkündigungsverfahren ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung jedes einzelnen Falls entscheidend. Formfehler, unzureichende Betriebsratsbeteiligung oder mangelhafte Auswahlentscheidungen können zur Unwirksamkeit von Kündigungen führen.

Unsere Kanzlei Schliffka und Schwab steht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in solchen Situationen kompetent zur Seite – mit Erfahrung, juristischer Präzision und Entschlossenheit.

20. März 2024

Arbeitsrecht | Presse

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