Energetische Sanierungen und Modernisierungen können den Wert einer Immobilie steigern und langfristig Energie- und Betriebskosten reduzieren. Gleichzeitig sind im Mietrecht zahlreiche gesetzliche Vorgaben zu beachten. Nach § 559 BGB können Vermieter grundsätzlich 8 % der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umlegen. Voraussetzung ist jedoch, dass die gesetzlichen Anforderungen an Ankündigung, Berechnung und Abgrenzung der Kosten eingehalten werden. Eine frühzeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt für Mietrecht in Pforzheim kann dabei helfen, Fehler zu vermeiden.
Unsere Kanzlei Schliffka und Schwab begleitet Eigentümer und Vermieter aus Pforzheim, Karlsruhe und Stuttgart bei der Planung, Ankündigung und rechtssicheren Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen. Wir prüfen insbesondere, welche Kosten tatsächlich auf die Mieter umgelegt werden können und welche Aufwendungen als Instandhaltung oder Instandsetzung vom Vermieter selbst zu tragen sind. Zudem unterstützen wir bei der Erstellung transparenter Modernisierungsankündigungen und nachvollziehbarer Kostenaufstellungen.
Auch bei Einwendungen oder Widersprüchen von Mietern stehen wir Vermietern zur Seite und prüfen, welche Ansprüche und Handlungsmöglichkeiten im konkreten Fall bestehen. Darüber hinaus beraten wir zu den mietrechtlichen Auswirkungen von Fördermitteln und zu anschließenden Mietanpassungen. So lassen sich Modernisierungsmaßnahmen von Beginn an rechtssicher und wirtschaftlich planen.