Einvernehmliche ­Scheidung

Leistung

Eine einvernehmliche Scheidung ist für viele Paare der effizienteste und kostenschonendste Weg, ihre Ehe zu beenden. Sie setzt voraus, dass beide Ehegatten sich über die wesentlichen Punkte einig sind – insbesondere über die Trennung, den Ablauf des Verfahrens sowie gegebenenfalls bestehende Folgeregelungen (z. B. Hausrat oder einfache Vermögensfragen). Unsere Kanzlei begleitet Sie dabei professionell, rechtssicher und ohne unnötige Konflikte durch diesen Prozess.

Unsere Leistung der
Einvernehmliche Scheidung

Warum bei einer einvernehmlichen Scheidung trotzdem ein Anwalt erforderlich ist, auch wenn sich beide Ehegatten einig sind, kann die Scheidung nicht ohne anwaltliche Vertretung durchgeführt werden. Das Gesetz schreibt vor, dass der Scheidungsantrag nur durch eine anwaltlich vertretene Partei beim Familiengericht eingereicht werden kann.

 

Ein Rechtsanwalt ist notwendig, um:

  • den Scheidungsantrag korrekt und vollständig einzureichen,
  • das Verfahren beim Familiengericht zu begleiten,
  • zustellungsfähige Anträge zu formulieren und Fristen zu überwachen,
  • den Versorgungsausgleich rechtlich einzuordnen und zu prüfen,
  • die Beteiligten sicher durch den Scheidungstermin zu führen.

Der nicht vertretene Ehegatte kann der Scheidung anschließend einfach beim Gericht zustimmen – ein zweiter Anwalt ist hierfür nicht erforderlich, solange alle Punkte einvernehmlich sind.

Einvernehmliche Scheidung vs. streitige Scheidung – klare Abgrenzung.
Eine einvernehmliche Scheidung liegt vor, wenn:

  • beide Partner geschieden werden möchten,
  • keine Streitpunkte geklärt werden müssen,
  • keine umfassenden gerichtlichen Regelungen zu Unterhalt, Vermögen, Sorgerecht oder Umgang notwendig sind,
  • der Versorgungsausgleich standardmäßig durchgeführt werden kann.
  • Sie ist kostengünstiger, schneller und emotional deutlich belastungsärmer. Eine streitige Scheidung ist demgegenüber erforderlich, wenn beispielsweise:
  • Unterhaltsfragen zu klären sind,
  • Vermögensauseinandersetzungen im Raum stehen,
  • Fragen zu Sorgerecht oder Umgang geregelt werden müssen,
  • keine Einigung über den Versorgungsausgleich besteht.

Solche Verfahren dauern oft viele Monate bis Jahre, verursachen deutlich höhere Kosten und binden alle Beteiligten stark.

Wichtiger Hinweis

Wir bearbeiten ausschließlich einvernehmliche Scheidungen
Unsere Kanzlei ist auf einvernehmliche, unkomplizierte Scheidungen spezialisiert.

Wir führen keine streitigen familienrechtlichen Verfahren, insbesondere kein Unterhaltsrecht, kein Umgangs- und Sorgerecht und keine komplexen Vermögensauseinandersetzungen.

Sollte im Vorfeld oder während des Verfahrens absehbar werden, dass eine streitige Auseinandersetzung notwendig wird, beraten wir Sie hierzu transparent und empfehlen auf Wunsch eine geeignete spezialisierte Fachkanzlei.

Einvernehmliche Scheidung

Ihr Weg zur einvernehmlichen Scheidung – schnell und problemlos
Wenn Sie sich bereits geeinigt haben und das Verfahren unkompliziert abwickeln möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Wir sorgen dafür, dass Ihre Scheidung rechtssicher, transparent und kosteneffizient durchgeführt wird – ohne zusätzliche Konflikte, ohne unnötige Formalitäten und ohne streitige Begleitthemen.

Bei weiteren Fragen oder bei einem Anliegen zum Thema Einvernehmliche Scheidungen, können Sie uns telefonisch oder per E-Mail kontaktieren!
Unser Service bietet eine 24 Stunden Rückrufgarantie.